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Allgemeine Wettspielbedingungen
EDS-Ausschreibung
 
Allgemeine Wettspielbedingungen
des Golf- und Landclubs Gut Rieden e.V. und der Gut Rieden Sport und Freizeit GmbH
  1. Gespielt wird

    1. nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.
    2. nach den Platzregeln und der Spiel- und Hausordnung der Gut Rieden Sport und Freizeit GmbH.
    3. nach den am Spieltag evtl. notwendigen Sonderregelungen, die am Info-Aushang angeschlagen werden.
    4. nach der für das jeweilige Spiel gültigen und veröffentlichten Ausschreibung.

    Jeder Spieler ist verpflichtet sich über die jeweilige Ausschreibung und die gültigen Platzregeln zu informieren. Das gesamte jeweilige Turnier unterliegt diesen Regeln. Kurzfristige Änderungen, den Turnierablauf betreffend, bleiben der Spielleitung bzw. dem Management vorbehalten.

  2. Wettspiele, Spielleitung, Startzeiten

    Die Wettspiele auf der Golfanlage werden an dem Info-Aushang im Clubhaus jeweils ca. 14 Tage vorher bekannt gemacht. Die Spielleitung wird durch die Ausschreibung für das jeweilige Turnier festgelegt und durch Aushang zur Kenntnis gebracht. Wunschflights können wegen der Gleichbehandlung aller Teilnehmer nicht gebildet werden. Startzeiten können, soweit es die Ausschreibung zulässt, flexibel festgelegt werden (frühe oder späte Startzeit). Die Startzeiten werden per SMS mitgeteilt, im Internet unter www.gut-rieden.de angezeigt oder sind telefonisch im Sekretariat zu erfragen. Eine kurzfristige, platz- oder witterungsbedingte Absage von Turnieren wird durch die Spielleitung entschieden.

  3. Nenngeld

    Das Nenngeld ist am Turniertag im Sekretariat zu entrichten. Absagen für gemeldete Turniere werden bis zum Meldeschluss angenommen. Bei Stornierung nach Meldeschluss verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Nenngeldes.

  4. Meldeschluss

    Meldeschluss bei allen Turnieren auf der Golfanlage Gut Rieden ist 48 Stunden vor Turnierbeginn.

  5. Warteliste

    Nach Meldeschluss wird eine Warteliste im Sekretariat geführt. Durch die Eintragung in die Warteliste verpflichtet sich der Teilnehmer bei frei werden eines Startplatzes verbindlich am Turnier teilzunehmen.

  6. Abspielzeit

    Der Spieler hat sich 10 Minuten vor seiner Startzeit im Bereich des Starts aufzuhalten. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, so ist der Spieler disqualifiziert.

  7. Mindestteilnehmerzahl

    Melden sich zu einem Wettspiel weniger als 20 Teilnehmer, kann das Turnier durch die Spielleitung abgesagt werden.

  8. Preise und Preisverteilungen

    Die Anzahl der Wettspiel-Preise ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Ein nicht begründetes bzw. unentschuldigtes Fernbleiben führt zum Verfall des Preises zu Gunsten des Clubs oder des Nächstplatzierten. Nur triftige Gründe können für ein Fernbleiben anerkannt werden. Jeder Spieler kann nur einen Preis gewinnen, ausgenommen hiervon sind zusätzliche Sonderwertungen. Brutto geht vor Netto. Die Spielklassen können ebenfalls von der Spielleitung entsprechend der Teilnehmerzahl abweichend von der Ausschreibung geändert werder, da die Klassen paritätisch aufgeteilt werden sollten.

  9. Elektrowagen

    Diese dürfen bei Wettspielen nur eingesetzt werden, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt.

  10. Distanz-Messgeräte

    Distanz-Messgeräte oder ähnliche Messgeräte sind während der Wettspiele auf der Golfanlage Gut Rieden nicht zugelassen.

  11. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr

    Bei Blitzgefahr hat jeder Teilnehmer an Turnieren das Recht und auch die alleinige Verantwortung das Turnier jederzeit zu unterbrechen, unabhängig von einem Spielabbruch durch die Wettspielleitung.

    • Das Signal für unverzügliche Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langer Signalton einer Sirene. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielgruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, so fern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen.

    • Das Signal für sonstige Spielunterbrechungen sind drei wiederholte Signaltöne einer Sirene. Hat die Spielleitung das Spiel aus sonstigen Gründen ausgesetz, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielgruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so dürfen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen oder das Spiel des Lochs fortsetzen. In jedem Fall muss das Spiel nach Beendigung des Lochs unterbrochen werden. Die Spieler müssen das Spiel wieder aufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat.

    • Das Signal für die Wiederaufnahme des Spiels sind zwei wiederholte Signaltöne einer Sirene.

  12. Starter / Course-Marshal

    Anweisungen des Starters sowie des Course–Marshals sind unbedingt Folge zu leisten. Der Starter / Course–Marshal ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen hinsichtlich der Etikette oder Spielgeschwindigkeit die Spieler zu ermahnen bzw. dies der Spielleitung zu melden. Bei Verstößen gegen die Etikette hat die Clubleitung und die jeweilige Wettspielleitung bei Turnieren das Recht ggf. Platzverbot zu erteilen. Weiterhin können bei Spielverzögerungen Strafschläge vergeben werden (siehe Platzregeln).

  13. Datenschutz

    Dem Turnierteilnehmer ist bekannt, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht wird. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Turnierteilnehmer auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seiner Wettspielergebnisse in einer Ergebnisliste im Internet ein.

    Während des Turnieres und insbesondere während der Siegerehrung werden Fotos geschossen, die auf dem Internetportal www.gut-rieden.de oder durch die Medienpartner veröffentlicht werden können. Mit der Turnierteilnahme erklären Sie sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden.

  14. Beendigung des Wettspiels

    Das Wettspiel gilt als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell bekannt gegeben hat.

  15. Vorbehaltsrecht der Spielleitung bzw. der Clubleitung

    Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei vorliegen außergewöhnlichen Umständen zulässig.

    Weitere Regeln sind in den Vorgaben- und Spielbestimmungen des Deutschen Golf Verbandes (DGV) nachzulesen, diese gelten für alle Golfanlagen verbindlich.

Weitere Regeln sind in den Vorgaben- und Spielbestimmungen des Deutschen Golfverbandes (DGV) nachzulesen, diese gelten für alle Golfanlagen verbindlich.

Stand 04.2010

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